Mitglied werden - ein Leitfaden
Auf dieser Seite möchten wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Mitglied werden bzw. Mitglied sein und Spartenwechsel klären. Sie können sich anhand von Links innerhalb der Texte zu den nächsten relevanten Punkten vorarbeiten.
Sollte dennoch eine Frage offenbleiben, sind wir gerne persönlich für Sie da.
Neu hier?
Sie haben sich für eine oder mehrere Sparten entschieden und möchten jetzt gerne Vereinsmitglied werden - eine gute Entscheidung!
Füllen Sie hierzu bitte zunächst die Beitrittserklärung aus (ausfüllbares PDF oder - ganz neu! - gleich hier online) und geben diese unterschrieben in der Geschäftsstelle ab. Gerne auch eingescannt per E-Mail (info@svk07.org) oder über die Kontaktmöglichkeiten der virtuellen Geschäftsstelle (+49 177 8480838).
Das Original reichen Sie in dem Fall bitte später bei Ihrem/Ihrer Übungsleiter/in ein.
Und dann?
Nach Abgabe der Beitrittserklärung prüft die Geschäftsstelle Ihre Daten und legt Ihre Mitgliedsakte an. Nach etwa vier Tagen bis vier Wochen erhalten Sie per Post oder E-Mail ein Willkommensschreiben. Dieses enthält die wichtigsten Daten Ihrer Beitritserklärung und Ihre neue Mitgliedsnummer. Diese ist gleichzeitig auch die Mandatsreferenz Ihres SEPA-Mandats.
SEPA?
99,8 % unserer Mitglieder nutzen den bequemen Bankeinzug per SEPA-Lastschrift. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, alle Ihre Beiträge werden rechtzeitig abgebucht.
Einzeln?
Möchten Sie Einzelmitglied werden? Dann ist alles ganz einfach: Sie füllen die Beitrittserklärung aus und sind schon so gut wie dabei.
Möchten Sie mit mindestens drei Familienmitgliedern im SVK 07 dabei sein? Das freut uns und Ihren Geldbeutel, denn Sie zahlen dann insgesamt nur 240 Euro Vereinsbeitrag für alle Familienmitglieder.
Sollten später noch weitere Familienmitglieder hinzu kommen, lässt sich die Beitragsart natürlich jederzeit anpassen.
Wieviel denn?
Die Beiträge richten sich nach Art der Mitgliedschaft.
Für eine Einzelmitgliedschaft im Fußball zahlt ein Erwachsener beispielsweise 102,- € Vereinsbeitrag im Kalenderjahr plus 72,- € Spartenbeitrag pro Saison (Juli - Juni).
Genauere Infos finden Sie in unserer Beitragsordnung.
Und wann?
Der Vereinsbeitrag wird grundsätzlich immer am 1. März beziehungsweise dem darauf folgenden Bankarbeitstag eingezogen (Ausnahmen siehe Beitragsordnung).
Bei den Spartenbeiträgen variiert das Einzugsdatum je nach Sparte und Art der Zahlung.
Genauer bitte!
Bis auf Turnen und die Lossesterne erhebt jede Sparte einen Spartenbeitrag. Dieser wird entweder jährlich oder halbjährlich fällig. Zumeist sind die Termine am 1. Juli und ggf. 1. Dezember eines Kalenderjahres.
Portal?
In unserem Mitgliederportal können Sie Ihre Mitgliedsdaten jederzeit einsehen und bearbeiten (z. B. Ihre Adresse ändern).
Darüber hinaus erhalten Sie aktuelle Infos und Akündigungen (z. B. anstehende Beitragseinzüge).
Neue Sparte?
Häufig kommt es vor, dass Spartenwechsel oder neue Sparten nicht korrekt angemeldet werden. Daher ist bei einem Spartenwechsel folgende Frage zu beantworten:
Möchte ich die bisherige Sparte beibehalten?
Ja, dann muss die neue Sparte schriftlich als zusätzliche Sparte angemeldet werden.
Nein, dann muss eine schriftliche Ummeldung erfolgen, damit nicht versehentlich ein weiterer Spartenbeitrag eingefordert wird.
Zuviel?
Manchmal passt eine Mitgliedschaft im Verein nicht mehr in den Zeitplan, dann können Sie Ihre Mitgliedschaft(en) selbstverständlich kündigen. Ihre Mitgliedschaft können Sie jederzeit zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres beenden. Theoretisch reicht also eine E-Mail am 31.12. aus, um rechtzeitig zu kündigen.
Auch Teile einer Familienmitgliedschaft bzw. eine Umstellung der Mitgliedschaft ist immer zum Jahresende möglich.
Ein Wechsel der Sparten oder eine An-/Abmeldung weiterer Sparten ist jederzeit möglich, bereits gezahlte Spartenbeiträge dürfen jedoch nicht erstattet werden.
Einzugskalender für Bankeinzüge
Wann wird welcher Beitrag eingezogen? Unser Einzugskalender hilft dabei, den Überblick zu bewahren.
Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr und dienen nur zur Orientierung. Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse können sich die Einzugsdaten verschieben. Ist der Monatserste kein Bankarbeitstag, so verschiebt sich der Einzug entsprechend nach hinten.
Januar & Februar - keine regulären Einzüge!
März
Am 1. März wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr eingezogen. Hinzu kommen sämtliche aus dem Vorjahr noch ausstehenden Beiträge - außer Fußball.
April - keine regulären Einzüge!
Mai
Am 1. Mai werden die bis 1. April noch ausstehenden Beiträge für die laufende Saison (Juli bis Juni) im Fußball eingezogen, außerdem der Mitgliedsbeitrag für neue Mitglieder (Anteil des aktuellen Jahres).
Juni
Am 1. Juni werden die Spartenbeiträge im Tanzen eingezogen (erstes Halbjahr).
Juli
Am 1. Juli werden die meisten Spartenbeiträge eingezogen, im Fußball für die neue Saison (Juli bis Juni) sowie ggf. noch offene Beiträge aus der vorherigen Saison (neue Mitglieder ab April), in den restlichen Sparten für das laufende Kalenderjahr.
August
Ferien - keine Einzüge!
September
Einzug des halbjährlichen Vereinsbeitrags (bei entsprechender Mitgliedschaft), ggf. Einzug des Vereinsbeitrags neuer Mitglieder für das laufende Jahr).
Oktober
Ggf. Einzug des Vereinsbeitrags neuer Mitglieder für das laufende Jahr).
November
Am 1. November werden die bis dahin im laufenden Kalenderjahr angesammelten Beiträge eingezogen, so die anteiligen Mitglieds- und Spartenbeiträge für neue Mitglieder, Nachforderungen etc. Ggf. Einzug des Vereinsbeitrags neuer Mitglieder für das laufende Jahr).
Dezember
Am 1. Dezember werden die Spartenbeiträge im Tanzen eingezogen (zweites Halbjahr), sowie ggf. noch offene weitere Beiträge im laufenden Jahr.